Kinder- und Jugendprophylaxe
Regelmäßig durchgeführte Früherkennungsuntersuchungen für kleine Patienten ab dem 6. Lebensmonat bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres beinhalten die eingehende Untersuchung der Mundhöhle des Kindes, die Beratung der Eltern zur Ernährung und Mundhygiene und ggf. Verabreichung von Fluoridierungsmitteln.
Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und siebzehn Jahren haben halbjährlich Anspruch auf Leistungen der zahnmedizinischen Individualprophylaxe die sogenannten IP-Leistungen.
Diese beinhalten die Erstellung eines Mundhygienestatus, Beratung und Aufklärung über Zahnpflege, gesunder Ernährung, Fluoridierung und dienen der Vorbeugung von Karies und Zahnfleischentzündungen.